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BGH, 09.06.1961 - 4 StR 161/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineids
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 4 StR 161/61
Aufgabe eines Zeugen ist es, im Rahmen des ihm mitgeteilten Beweisgegenstandes (vgl. BGHSt 1, 23, 25) [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50] über ihm bekannte Vorgänge und Zustände Auskunft zu geben, die entweder mindestens einer der Parteien des Rechtsstreits unbekannt sind oder über die zwischen den Parteien Streit besteht. - BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 4 StR 161/61
Hat der Tatrichter den Angeklagten freigesprochen, so hat das Rechtsmittelgericht die Feststellungen selbständig nach der rechtlichen Seite hin darauf zu würdigen, ob der Tatrichter den Begriff des begründeten Verdachts richtig ausgelegt hat und auch bei seiner Anwendung von rechtsirrtumsfreien Erwägungen ausgegangen ist (vgl. BGHSt 13, 149, 153 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 115/59]/154; 15, 78, 81 bis 83; BGH VRS 16, 374). - BGH, 01.07.1960 - 1 StR 482/59
Auszug aus BGH, 09.06.1961 - 4 StR 161/61
Hat der Tatrichter den Angeklagten freigesprochen, so hat das Rechtsmittelgericht die Feststellungen selbständig nach der rechtlichen Seite hin darauf zu würdigen, ob der Tatrichter den Begriff des begründeten Verdachts richtig ausgelegt hat und auch bei seiner Anwendung von rechtsirrtumsfreien Erwägungen ausgegangen ist (vgl. BGHSt 13, 149, 153 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 115/59]/154; 15, 78, 81 bis 83; BGH VRS 16, 374).